Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)
Der Anspruch auf die Hausarztzentrierte Versorgung wurde im §73b SGB V (Sozialgesetzbuch V) geregelt.
Bei gesundheitlichen Fragen wenden sich die meisten Versicherten zuerst an ihren Hausarzt, denn gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es wichtig, einen festen Ansprechpartner des Vertrauens zu haben.
Was macht mein Arzt?
Im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung übernimmt der Hausarzt die Rolle des Lotsen und koordiniert Ihre Behandlung. Bei Bedarf überweist Sie Ihr Hausarzt zu einem Facharzt und kümmert sich um die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Nicht notwendige Krankenhausaufenthalte und unnötige Doppeluntersuchungen sollen so vermieden werden.
Lediglich in Notfällen oder beim Besuch eines Augenarztes oder Frauenarztes benötigen Sie keine Überweisung.
Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich zur Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln und regelmäßigen Fortbildungen. So ist eine qualitativ gute Versorgung gesichert.
Wie kann ich daran teilnehmen?
Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Sie können sich bei dem Hausarzt Ihrer Wahl einschreiben lassen, vorausgesetzt, dieser nimmt ebenfalls an der hausarztzentrierten Versorgung teil.
Mit Ihrer Einschreibung verpflichten Sie sich, mindestens ein Jahr lang an dem Hausarztprogramm teilzunehmen und in diesem Zeitraum Ihren behandelnden Hausarzt nicht zu wechseln.
Wenn Sie an weiteren Informationen zur hausarztzentrierten Versorgung in Ihrem Bundesland interessiert sind und wissen möchten, welche Rechte Sie als eingeschriebener HzV-Patient haben, rufen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartnerin im BKK MedPlus Center, zur Hausarztzentrierten Versorgung, ist:
Frau Heike Heuer
Tel. 05341/405-504
Kann ich den Hausarzt trotzdem wechseln?
Sollte ein Wechsel des Hausarztes nötig werden (z. B. aufgrund eines Umzugs), bitten wir Sie um eine Mitteilung. Sie können sich dafür das folgende Formular herunterladen: