Rentenzuschläge durch das EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz für freiwillige Versicherte und Familienversicherte

Ab 01.07.2024 wird die Deutsche Rentnerversicherung Rentenzuschläge an verschiedene Rentner auszahlen. Der Rentenversicherung ist die Meldung dieser Zuschläge an die Krankenkassen leider nicht möglich. Sofern für Sie als Rentner eine freiwillige Versicherung oder Familienversicherung bestehen und Sie eine Mitteilung über die Zahlung eines Zuschlages erhalten, bitten wir Sie diese Mitteilung an uns weiterzuleiten um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden.