Berufsstarterservice

Sie haben Ihren Ausbildungsvertrag in der Tasche? Oder sich für ein Studium oder eine zusätzliche schulische Ausbildung entschieden? Herzlichen Glückwunsch! Dann haben Sie die Basis für einen guten Start ins Berufsleben gelegt.

Aber: Wenn Sie demnächst einer Ausbildung beginnen oder eine Arbeit aufnehmen, endet der kostenlose Versicherungsschutz über Ihre Familie. Sie brauchen eine eigene Krankenversicherung – natürlich bei uns! Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung und einen umfangreichen Service - vom 1. Tag Ihrer Ausbildung an. Dazu kommt, dass Sie sich bei uns zu einem günstigen Beitragssatz versichern und so bares Geld sparen können.

Azubis und Berufsanfänger

Nach der Schule wollen Sie endlich loslegen und mit Ihrer Ausbildung starten. Ganz gleich was Sie beruflich machen: Auf Sie wartet eine spannende Zeit.
Apropos Zeit: Ab dem ersten Tag Ihres Berufslebens müssen Sie selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Genau der richtige Zeitpunkt also, sich schon heute kurz darüber zu informieren, was man von einer Krankenversicherung als Berufsstarter alles erwarten kann.
Die BKK hat ihren Ursprung in der Welt der Arbeit, in den Unternehmen. Wir kennen uns in der Berufswelt aus, sind in vielen Unternehmen direkt vor Ort. Kurze Wege, Effizienz und Flexibilität sind für uns von jeher selbstverständlich.
Wir haben Antworten auf Ihre Fragen und steht Ihnen zur Seite. Nicht nur rund um das Thema Krankenversicherung können Sie auf uns zählen. Wir geben Ihnen wichtige Tipps und Infos mit auf den Weg, die sicher hilfreich und nützlich für Sie sind.
Die BKK wünscht allen Berufseinsteigern einen guten Start.

Alles zu Ihrer Anmeldung und über den richtigen Zeitpunkt
Wichtig für Sie zu wissen: Wenn Sie eine Berufsausbildung anfangen oder direkt ins Arbeitsleben starten, endet automatisch Ihr Versicherungsschutz über Ihre Eltern. Sie müssen sich jetzt selbst versichern – natürlich bei uns.  

Speziell für Berufsstarter ist der Wechsel sofort möglich! Die Entscheidung kann sogar bis zu 14 Tage nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses getroffen werden.

Wichtig: Bitte informieren Sie kurz Ihren Arbeitgeber (z.B. im Personalgespräch oder auf dem Personalbogen). Um den Rest kümmern wir uns!

 

Startklar mit der BKK – Beste Startbedingungen für Sie
Als Mitglied der BKK haben Sie vom ersten Tag an Anspruch auf die volle Leistung der BKK. Wenn Sie also ins Berufsleben starten, erhalten Sie bei der BKK einen umfassenden und optimalen Krankenversicherungsschutz.
Übrigens: Mit Wahl der BKK werden Sie automatisch Mitglied in der BKK-Pflegeversicherung.

Gut und wichtig für Sie zu wissen
In unserem Sozialsystem sorgen alle Beschäftigten mit ihren individuellen Beiträgen zusammen dafür, das Risiko einzelner Betroffener finanziell abzufangen. Unser Sozialversicherungssystem besteht aus mehreren Säulen: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wesentliches Merkmal der Sozialversicherung ist der Solidarausgleich zwischen Jung und Alt, Alleinstehenden und Familien, gut und weniger gut Verdienenden. Davon profitieren letztlich alle.

Der Sozialversicherungsausweis
Azubis bekommen ein Rentenkonto. Jeder Berufsstarter erhält vom Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis mit einer Versicherungsnummer. Diese muss zu Beginn der Ausbildung beantragt werden.

BKK-Service für Berufsstarter
Wir beantragen gerne den Sozialversicherungsausweis für Sie. Kommen Sie einfach sofort nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zur BKK.
Wichtig für Ihre spätere Rente – Die Schulzeitenbescheinigung
Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden in der Rentenversicherung berücksichtigt. Für den Besuch von Schulen, Berufsfachschulen sowie die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können insgesamt bis zu 3 Jahre angerechnet werden.
Den Antrag dazu erhalten Sie auch bei der BKK. Das Schulsekretariat bestätigt darauf die Schulzeit. Die ausgefüllte Bescheinigung leiten die Mitarbeiter der BKK gerne für Sie an den Rentenversicherungsträger weiter. Ihr Vorteil: Die Zeiten, die Ihnen von der Rentenversicherung angerechnet werden, wirken sich später rentensteigernd aus.

Lohnsteuerkarte
Auf der Lohnsteuerkarte trägt der Arbeitgeber sowohl das Einkommen als auch die verschiedenen Steuern und Sozialabgaben ein. Diese werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Zu Beginn des Jahres sollten Sie eine Steuererklärung machen. Die Lohnsteuerkarte geben Sie mit entsprechenden Formularen beim Finanzamt ab. Häufig gibt es dann Geld vom Staat zurück.

Ärztliche Bescheinigung
Wenn Sie bei Ausbildungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Sie sich ärztlich durchchecken lassen. So steht es im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAföG) ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Diese erhalten Sie als Azubi, wenn Ihr Ausbildungsort so weit weg ist, dass Sie eine eigene Wohnung benötigen und nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können. Weitere Voraussetzung: das elterliche Einkommen darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Wer sich nach Ausbildungsende beruflich weiterbilden möchte, erhält unter Umständen auch weiterhin BAföG. Anträge und weitere Infos dazu erhalten Sie beim Arbeitsamt.

Studenten

Up To Date: Die BKK für Studenten

Alles zum Thema Krankenversicherung im Studium

Stichwort: Krankenversicherung: Studenten erweitern ihr Wissen
Sie stehen mitten im Studentenleben oder nehmen bald Ihr Studium auf? Wenn ja, haben Sie alle Infos zur studentischen Krankenversicherung? Die BKK möchte Sie kurz auf den neuesten Stand hierzu bringen. Ein paar Infos reichen nämlich und schon kennen sich Studenten – sowie alle, die es werden wollen – bestens in der Materie aus.
Apropos auskennen: Zwei Dinge sollten Sie vorab wissen. Das eine: Bis zum 25. Geburtstag sind Studenten meist über die Eltern mitversichert. Das andere: Ab 25 müssen Studenten selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Die BKK bietet Ihnen dann eine spezielle studentische Krankenversicherung mit günstigen Beiträgen an.
Für alle Studenten heißt es jetzt erst mal die folgenden Seiten studieren. Und Studieneinsteiger werden sich bestimmt auch für unsere Tipps rund um das Hochschulleben interessieren.

Die BKK - Wissen, worauf es ankommt
Am Beispiel der BKK lässt sich das schnell erklären: günstige Beiträge, individueller Service und ein Leistungspaket, das Ihnen im Fall der Fälle optimalen und umfassenden Krankenversicherungsschutz über Ihre ganze Studienzeit garantiert. Und das alles kann Ihnen die BKK natürlich bieten. Das bedeutet, bei der BKK sind Sie von Anfang an in der richtigen Krankenkasse.


Krankenversicherung im Studium - bis 25, von 25-30 und über 30

Sie sind in der Familienversicherung - bis 25
Bis zum 25. Lebensjahr sind Sie als Student über Ihre Eltern mitversichert. Sie erhalten alle Leistungen zum Nulltarif. Danach heißt es für Sie: selbst versichern! Ausnahme: Sie haben Wehr- oder Zivildienst geleistet. Dann wird die Familienversicherung um diese Zeit verlängert.

Sie versichern sich selbst: Die studentische Krankenversicherung – von 25 bis 30
Für alle Studenten an einer Fachhochschule oder Universität bietet die BKK eine Krankenversicherung mit günstigen Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese studentische Krankenversicherung gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Sie kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden.

Einschreiben und bei der BKK einsteigen
Für die Immatrikulation benötigen Sie einen Versicherungsnachweis. Bevor Sie sich also einschreiben, nehmen Sie Kontakt zur BKK auf.

Weiterversichern bei der BKK – über 30
Wer mit 30 aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann als freiwilliges Mitglied bei der BKK versichert bleiben.
Zu einem günstigen Beitrag genießen Sie die gleiche Sicherheit, die umfassenden Leistungen und den individuellen Service der BKK.

Zuzahlung und Belastungsgrenzen für Studenten - Wie viel und wofür?

Ihr Plus: Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Auch Studenten sind seit 1995 pflegeversicherungspflichtig. Kein Problem,
als Mitglied der BKK sind Sie automatisch pflegeversichert. Wenn Sie gemäß
BAföG gefördert werden und bereits beitragszahlendes Mitglied einer
Krankenkasse sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen erhalten. Die Höhe des monatlichen Zuschusses
entspricht in etwa den monatlich zu zahlenden Beiträgen. Fragen Sie uns nach
den Einzelheiten, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Leistungen, die man sich leisten kann
Für die Leistungen der Krankenkassen hat der Gesetzgeber eine Zuzahlung
durch den Versicherten vorgesehen. Um die Versicherten jedoch vor
finanziellen Überforderungen zu bewahren, gelten Belastungsgrenzen. Diese
stellen sicher, dass die Summe aller jährlich geleisteten Zuzahlungen
maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht; chronisch Kranke zahlen
höchstens ein Prozent des Bruttoeinkommens zu. Alle unter 18 Jahren sind
generell von Zuzahlungen befreit. Mehr Infos erhalten Sie bei Ihrer BKK.

Neu auf dem Campus? Gute Tipps für Einsteiger
Das Studentenleben ist neu für Sie? Vielleicht auch Ihr Studienort? Da muss man sich erst mal akklimatisieren und dann vor Ort neu orientieren. Wir haben uns für Sie schon mal ein wenig in der Studentenszene und bei wichtigen Anlaufstellen umgeschaut:

Der allgemeine Studentenausschuss, kurz AStA
Er vertritt Studentinnen und Studenten an der jeweiligen Hochschule in sozialen, kulturellen und vor allem hochschulpolitischen Belangen. Er tritt z. B. für die Verbesserung der Studienbedingungen ein und berät, wenn es um Rechts-, BAföG- und Wohnungsfragen geht. Erfragen Sie im Studentensekretariat, an wen Sie sich wenden können.

Bibliotheken
Auf den ersten Blick erscheinen viele Büchereien unüberschaubar. Spezielle Führungen am Anfang des Semesters helfen, schnell Überblick zu gewinnen. Teilnehmen lohnt sich.

Hochschulsport
Ausgleich zum stressigen Studienalltag bietet der Hochschulsport. Das Angebot kann von Studenten aller Fachbereiche genutzt werden. Gegen eine geringe Gebühr kann man dort die unterschiedlichsten Sportarten erlernen und ausüben.

Studentensekretariat
Hier immatrikulieren Sie sich, melden sich zum Semester zurück und werden nach Studienende exmatrikuliert. Erkundigen Sie sich nach den Rückmeldefristen und notieren Sie diese! So kann man viel Hektik vermeiden. Darüber hinaus werden hier auch Studienbescheinigungen und Studentenausweise ausgestellt.

Jobvermittlung
In allen Uni- und Hochschulstädten unterhält das Arbeitsamt spezielle Jobvermittlungen für Studenten. Meistens ist das Jobangebot recht vielfältig. Es lohnt sich, insbesondere für Jobs in den Semesterferien, rechtzeitig nachzufragen.

Sozialversicherung was man wissen muss

Sozialversicherung – Sicherheit für alle

Soziale Sicherheit ist nicht selbstverständlich. Aber sie ist in unserem Land sehr weit entwickelt. Deshalb muss sich heute niemand um die materiellen Folgen von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit sorgen. Denn die Gemeinschaft tritt für den Einzelnen ein. Ein engmaschiges soziales Netz macht das Leben für uns alle kalkulierbarer. Diese Sicherheit gibt es natürlich nicht zum Nulltarif.

Sozialversicherung baut auf Solidarität
Unser Sozialversicherungssystem besteht aus mehreren Säulen: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bilden zusammengefasst ein leistungsstarkes Gebäude. Grundprinzip ist Solidarität. Alle Beschäftigten zusammen sorgen mit ihren individuellen Beiträgen dafür, das Risiko einzelner Betroffener finanziell abzufangen. Die Kosten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel zu gleichen Teilen.

Die gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenversicherung und damit die BKK hilft Ihnen in allen Fragen rund um die Sozialversicherung und schützt Sie bei allen Krankheiten vor finanziellen Notlagen. So kann beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt für eine Privatperson schnell sehr teuer werden. Um diese Leistungen zu finanzieren, werden die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte gezahlt.

Die Pflegeversicherung
Sie verbessert die Situation von Menschen, die Pflege brauchen, und entlastet Angehörige bei der schwierigen Pflegeaufgabe. Wenn Sie krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Beiträge werden auch hier je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht.

Die Unfallversicherung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für alle Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen und die Kosten zu tragen. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz sowie am Arbeitsplatz selbst, außerdem bei anerkannten Berufskrankheiten.

Der BKK-Tipp
Melden Sie unbedingt auch den kleinsten Arbeitsunfall sofort dem Betrieb.

Die Arbeitslosenversicherung
In ihr sind alle Beschäftigten pflichtversichert - ob Azubi, Arbeiter oder Angestellter. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Studenten und Fachhochschüler werden hier nicht versichert.

Der BKK-Tipp
Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie dies umgehend persönlich beim Arbeitsamt melden und dort Leistungen beantragen. Denn erst ab diesem Moment können Sie Arbeitslosengeld erhalten.

Die Rentenversicherung
Genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Die Höhe richtet sich auch hier nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. In der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Azubis, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr leisten.
Vom Rentenversicherungsträger bekommt jeder Berufsstarter eine Versicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis, die er sein Berufsleben lang behält. Die Versicherungsnummer muss zu Beginn der Ausbildung beantragt werden. Den Sozialversicherungsausweis geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab.

BKK-Service für Berufsstarter
Wir beantragen gerne den Sozialversicherungsausweis für Sie. Kommen Sie als Azubi einfach nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zur BKK.

Wichtig: Die Schulzeitbescheinigung
Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden in der Rentenversicherung berücksichtigt. Für den Besuch von Schulen, Fachschulen und Hochschulen sowie die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können insgesamt bis zu 3 Jahre angerechnet werden. Den Antrag dazu erhalten Sie bei der BKK. Das Schulsekretariat bestätigt darauf die Schulzeit. Die ausgefüllte Bescheinigung leiten die Mitarbeiter der BKK gern für Sie an den Rentenversicherungsträger weiter. Ihr Vorteil: Die Zeiten, die Ihnen von der Rentenversicherung angerechnet werden, wirken sich später rentensteigernd aus.

Spezial: Finanzierung, Fördern + Sparen

Spezial: Finanzierung, Fördern + Sparen

Ganz klar - ob man in den Beruf startet oder ein Studium beginnt: Die Finanzen müssen stimmen. Darum hier ein paar Tipps, wie man durch staatliche Hilfe Geld sparen oder Zuschüsse bekommen kann.

Ausbildungshilfe
Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim Arbeitsamt. Berechtigt für diese staatliche Finanzförderung ist derjenige,

  • der wegen der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen kann und dadurch finanziell stark belastet ist und
  • dessen Eltern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Aber auch nach der Ausbildung kann man unter Umständen noch Zuschüsse bekommen. Fragen Sie einfach beim Arbeitsamt nach.

Steuererklärung
Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist alles genau vermerkt: Familienstand, Steuerklasse, Freibeträge. Danach richten sich die Abzüge von Ihrem Bruttogehalt. Aber in manchen Fällen kann das auch schon mal zu viel gewesen sein. Und dann gibt’s unter Umständen Geld zurück vom Staat. Machen Sie also in jedem Fall für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr einen Lohnsteuerjahresausgleich. Die passenden Formulare bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt.

Sparen mit VL
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparbeträge, die Sie von Ihrem Gehalt anlegen: Pro Jahr dürfen das bis zu 480 Euro sein. Und in der Regel zahlt der Arbeitgeber auch etwas dazu. Sprechen Sie Ihren Chef einfach auf einen Zuschuss an.

„Riester-Rente“
Herzstück der neuen Rente ist die private Vorsorge. Der Staat fördert Menschen, die für das Alter sparen. Ab dem Jahr 2008 gibt er rund 10 Milliarden Euro aus. Kern der neuen Förderung ist die Unterstützung der privaten Altersversorgung durch staatliche Zulagen, die angerechnet werden. Damit auch Sie in den Genuss dieser staatlichen Förderung gelangen, müssen Sie eine private Altersversorgung abschließen. Aus eigener Tasche zahlen Sie dann lediglich den so genannten Mindestbeitrag. Es gilt: notwendige Sparleistung = Mindesteigenbeitrag + staatliche Zulage. Bei Banken und Verbraucherzentralen erfahren Sie im Detail, wie der Staat Ihre private Zusatzvorsorge fördert.