Aktuelles oder Wissenswertes für Firmenkunden
Stundungsanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Aufgrund der zunehmenden Auswirkungen der Corona-Pandemie geraten viele Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten.
Um die betroffenen Arbeitgeber zu unterstützen hat der GKV Spitzenverband in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der
Sozialversicherung mit Rundschreiben vom 24.03.2020 Maßnahmen für einen erleichterten Zugang zu einer Stundung festgehalten.
Voraussetzungen für einen erleichterten Zugang zu einer Stundung sind:
a. die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (vgl. BGBL Teil I vom 14.03.2020 und KugV) oder
b. die Inanspruchnahme von Fördermitteln und Kredite, die als Schutzschirme vom Bundesministerium für Finanzen und Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden und
c. eine glaubhafte Erklärung gegenüber der Einzugsstelle, dass Sie als Unternehmen eine erhebliche Härte trifft (z. B. in Form von Umsatzeinbußen).
Um Ihren Antrag auf Stundung schnell prüfen bzw. bearbeiten zu können, stellen wir Ihnen gern ein einfaches Formular zur Verfügung. Rufen Sie uns unter den Ihnen bekannten Telefonnummer an.
Wir helfen Ihnen.
Betriebsnummer von – bis | Telefon | Fax |
000 000 00 - 185 999 99 | 05341/405-215 | 05341/405-67215 |
186 000 00 - 222 999 99 | 05341/405-142 | 05341/405-67142 |
223 000 00 - 287 999 99 | 05341/405-293 | 05341/405-67293 |
288 000 00 - 770 999 99 | 05341/405-286 | 05341/405-67286 |
771 000 00 - 999 999 99 | 05341/405-228 | 05341/405-67228 |
Oder schicken Sie uns eine E-Mail an: firmenkunden@bkk-public.de
Datenaustauschverfahren Arbeitgeber-Krankenkasse
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wir bieten für alle beteiligten Akteure – vom Software-Ersteller über den Arbeitgeber bis zu den Annahmestellen der gesetzlichen Krankenversicherungen - eine breite Wissens- und Datenbasis rund um das Datenaustauschverfahren.