WIR SENKEN DEN BEITRAG

Zum 01.01.2024 senken wir unseren Zusatzbeitragssatz auf günstige 1,2 %.
Damit liegen wir deutlich unter dem für das Jahr 2024 festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz aller Krankenkassen (1,7 %).
Infos unter Tel. 05341 405-600. Wechseln Sie zu uns!

 

BKK CASHPLUS SOFORTPRÄMIE – KASSIEREN SIE 150 EURO SOFORT MIT EINTRITT IN DEN TARIF

Sie erhalten 150 Euro jährlich (maximal 20 % der von Ihnen selbst getragenen Beiträge) sofort bei Eintritt in den Tarif bzw. in die BKK, wenn Sie sich bei Inanspruchnahme folgender Leistungen bis zu 200 Euro (Selbstbehalt) beteiligen:

  • Zuschuss zu den übrigen Kosten bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Fahrkosten (ausgenommen für Transporte in Krankenwagen oder Rettungsfahrzeugen bei medizinischen Notfällen)
  • Haushaltshilfe (ausgenommen im Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist)
  • Krankenhausbehandlung

In Anspruch genommene Leistungen verrechnen wir mit der nächsten Prämie! Andere Leistungen, wie beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie Leistungen für Ihre versicherte Familie können Sie in Anspruch nehmen, ohne dass sich diese auf die Prämie auswirken.

Für dieses Tarifmodell gilt die gesetzliche Mindestbindungsfrist von 3 Jahren. Sie beginnt mit dem Tag, zu dem die Teilnahme erklärt wird, frühestens jedoch ab Beginn der Mitgliedschaft.

BKK CASHPLUS PRÄMIE - BIS 600 EURO PRÄMIE FÜR GESUNDE VERSICHERTE

Wenn Sie im Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, vergüten wir 1/12 des an die BKK gezahlten Jahresbeitrages. Sie erhalten bis zu 600 Euro jährlich (abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen).

Ihre Vorteile:

  • Sie können weiter Ihre Gesundheitskarte verwenden!
  • Abgerechnet wird nach einem Jahr! Keine Rechnereien oder sammeln von  Quittungen für Sie!
  • Präventions- und Vorsorgeleistungen mit Ausnahme der Kuren werden nicht angerechnet!
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren werden nicht angerechnet!

Bei Inanspruchnahme beider Tarife werden auf die Prämie höchstens 75 Euro der zuletzt gezahlten Sofortprämie angerechnet. Der Gesetzgeber hat die Prämienhöchstgrenze auf maximal 30 % der von Ihnen selbst getragenen Beiträge begrenzt.