Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Bei diesen Leistungen (früher auch offene Badekuren genannt) werden bestimmte Angebote (z. B. Heilquellen und Klima) am anerkannten Kurort genutzt. Für Unterbringung und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst.

Wir tragen die Kosten für

  • die kurärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel
  • kurortspezifische Heilmittel, wie z. B. Bäder und Massagen
  • spezifische Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik

Auch hier gelten für Versicherte über 18 Jahre die gesetzlichen Zuzahlungen. Zu den übrigen Kosten der Vorsorge, wie Unterbringung und Verpflegung, können wir einen Zuschuss bis zu 16,00 €, bei chronisch kranken Kleinkindern (1. bis 6. Geburtstag) ggf. bis zu 25,00 € je Tag zahlen.

Sofern entsprechende Einrichtungen in der Nähe sind, können auch Reha-Leistungen ambulant durchgeführt werden. Der Vorteil: Tagsüber werden die Reha-Angebote genutzt, abends und nachts verbleibt der Versicherte in der gewohnten Umgebung. Als Zuzahlung fallen hier 10 € je Behandlungstag an.