Arzneimittel

Als BKK-Versicherter haben Sie Anspruch auf vom Arzt verordnete apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Kosten hierfür trägt Ihre BKK.

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen, bei Erwachsenen auch bei der Behandlung schwer wiegender Erkrankungen übernehmen wir sogar die Kosten für „nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel“, wenn diese zum Therapiestandard gehören.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel, mindestens aber 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.