Gesundheits-Check up
Versicherte ab 35 Jahre haben alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung (Gesundheits-Checkup). Für Versicherte von 18 bis 34 Jahren besteht dieser Anspruch einmalig. Beim Gesundheits-Check-up sollen insbesondere Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie die Zuckerkrankheit frühzeitig erkannt und der Impfstatus überprüft werden. Sie müssen sich dafür lediglich die Zeit für einen Arztbesuch nehmen und dabei Ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen.