Häusliche Krankenpflege
Wenn Sie anstelle eines stationären Klinikaufenthalts zu Hause behandelt und gepflegt werden oder wenn dies zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig ist, übernehmen wir für eine bestimmte Zeit die Kosten für geeignete Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen) zusätzlich zu den Kosten der ärztlichen Behandlung.
Wichtig: Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die Notwendigkeit und in Ihrem Haushalt lebt keine weitere Person, die eine solche Pflege übernehmen kann.
Für BKK-Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10,00 € für jede ärztliche Verordnung und 10 % der Kosten der häuslichen Krankenpflege, jedoch max. für 28 Tage pro Kalenderjahr.