Haushaltshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushaltes (z. B. bei Krankenhausbehandlung oder von uns bezahlten Vorsorge- oder Reha-Leistungen) nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist.
Über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus übernehmen wir die Haushaltshilfe auch bei einer ambulanten Erkrankung bis zu maximal sechs Wochen.
Die Zuzahlung des Versicherten beträgt (ab 18. Geburtstag) 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € täglich (außer, wenn die Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich wird).