Heilmittel

Nicht immer reicht bei einer Erkrankung die Behandlung mit Medikamenten. In diesem Fall kann der Arzt Heilmittel verordnen. Hierzu zählen vor allem Massagen, Bäder, Krankengymnastik oder Sprachtherapie.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten des Mittels, zuzüglich 10,00 € je Rezept.