Hilfsmittel

Manche Krankheiten oder Behinderungen kann ein Patient nur überwinden, wenn ihm geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Hierzu zählen z. B. Krankenlifter, Hörgeräte, Rollstühle oder Inhalationsgeräte.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung zehn Prozent für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € (in keinem Fall mehr als die Kosten des Hilfsmittels). Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Ernährungssonden) beträgt die Zuzahlung zehn Prozent je Packung, höchstens aber 10,00 € pro Monat je Indikation.

Unser Service für Sie:

Um eine optimale Versorgung für Sie sicher zu stellen, haben wir Verträge mit qualifizierten Leistungserbringer geschlossen.
Über die Partnersuche können Sie einen passenden Lieferanten finden, den Sie direkt mir Ihrer Verordnung aufsuchen können. Die Vertragspartner können Sie entsprechend beraten und die Genehmigung des Hilfsmittels bei uns beantragen.