Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 % (bei gleichzeitiger Behandlung). Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, übernehmen wir diese Kosten auch, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen.

Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %), so dass die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei ist.