Krankengeld und andere Geldleistungen

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Sind Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel Lohn oder Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter. Anschließend erhalten Arbeitnehmer von Ihrer BKK das steuerfreie Krankengeld - bis zu 78 Wochen.

 

Krankengeld bei Pflege eines kranken Kindes

Bei Erkrankung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes erhalten BKK-Versicherte– sofern sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben (z. B. aus dem Tarifvertrag)– von ihrer BKK Krankengeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt.