Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Die BKK unterscheidet zwischen
Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen und
Rehabilitationsleistungen, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder wenigstens mildern sollen.
Vorsorge- und Reha-Leistungen können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Grundsätzlich haben alle BKK-Versicherten, d. h. auch Rentner und mitversicherte Ehepartner, Jugendliche und Kinder, Anspruch auf diese Leistungen.