Wahltarif Prämienzahlung
Sie haben ein Jahr lang Prävention betrieben, aber darüber hinaus keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen? Mit unserem Wahltarif „Prämienzahlung“ kann sich dies jetzt auch finanziell für Sie auszahlen. BKK Mitglieder erhalten in diesem Fall eine attraktive Geldprämie. Sie tragen kein finanzielles Risiko. Die Prämie wird jedoch nicht ausgezahlt, wenn im Laufe des Jahres ein Arzt oder Zahnarzt konsultiert wird oder Sie ins Krankenhaus müssen. Sämtliche Leistungen von mitversicherten Angehörigen unter 18 Jahren werden nicht angerechnet.
- Höhe der Prämie
Sie erhalten:
• 1/24 des an uns im Kalenderjahr gezahlten Beitrages
zur Krankenversicherung aus dem gesetzlichen
Versicherungsbeitrag - Vorsorge bleibt unberücksichtigt
Die Teilnahme an: Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Gesundheitskursen
Gesundheitswoche