Zahnärztliche Behandlung
Als BKK-Versicherter haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltenden Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, usw.). Das gilt natürlich auch für das Ziehen von Zähnen und für „Parodontose-Behandlungen“ (Zahnbetterkrankungen).Sie haben freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.