Zahnersatz
Für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen) zahlt Ihre BKK grundsätzlich einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich an Ihrem individuellen Zahnbefund, unabhängig davon, welche Art der Versorgung Sie wählen. Ihr Zahnarzt erfasst Ihren Zahnbefund im sogenannten Heil- und Kostenplan.
Die Höhe des Festzuschusses wird anhand der Regelversorgung ermittelt. Dies ist die Versorgungsform, die am häufigsten bei der jeweiligen Befundsituation gemacht wird. Darüber hinaus gibt es die gleichartige und die andersartige Versorgung. Der Festzuschuss bleibt gleich, jedoch lösen diese beiden Versorgungsformen in der Regel einen höheren Eigenanteil aus.
Haben Sie sich mindestens in den letzten 5, besser noch in den letzten 10 Jahren, wenigstens einmal im Jahr (bei 12- bis 18-Jährigen mindestens einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen lassen? Dann erhöht sich Ihr Festzuschuss. Als Nachweis dieser Untersuchungen dient das Bonusheft.
Reichen Sie uns Ihren Heil- und Kostenplan und das Bonusheft ein, berechnen wir den individuellen Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz.
Ihre Kosten für Zahnersatz können Sie mit den ExtraPlus-Ergänzungstarifen bzw. durch unsere Partnerschaft mit dem Vergleichsportal www.2te-Zahnarztmeinung.de weiter reduzieren.